
Gesamtsozialversicherungsbeiträge: Nachzahlung ist kein Arbeitslohn
Steuern & Recht •
Rentenversicherungsträger können die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ohne individuelle Zuordnung zu den einzelnen Arbeitnehmern pauschal über einen sogenannten Summenbescheid festsetzen. Zugrunde gelegt wird dann...
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