Am 01.01.2024 sind neue EU-Transparenzvorschriften in Kraft getreten. Sie sollen der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug in den EU-Mitgliedstaaten dienen. Durch das neue Regelwerk sollen die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten auf Zahlungsinformationen zugreifen können. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf dem elektronischen Handel, der für Mehrwertsteuerverstöße und -betrug besonders anfällig ist. Denn einige Online-Verkäufer ohne eigene physische Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat vertreiben ihre Waren und Dienstleistungen an EU-Verbraucher aus Drittländern heraus. Unter Umständen sind sie zudem nirgendwo in der EU registriert oder melden einen zu geringen Wert ihrer Verkäufe.
Die Mitgliedstaaten benötigten daher stärkere Instrumente, um rechtswidriges Verhalten aufdecken zu können. Das neue System nutzt nun die Schlüsselrolle von Zahlungsdienstleistern wie Banken, E-Geldsowie anderen Zahlungsinstituten, über die zusammen mehr als 90 % der Zahlungen für Online-Käufe in der EU erfolgen.
Seit dem 01.01.2024 müssen diese Dienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen. Ab dem 01.04.2024 sind sie verpflichtet, den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger zu übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten. Diese Informationen werden dann in einer neuen europäischen Datenbank erfasst. Alle Informationen werden anschließend den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Für die Staaten wird es dadurch deutlich leichter werden, Daten zu analysieren und Online-Verkäufer auszumachen, die ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.
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